Stationäre Hilfen und Rückführung

Die Fachstelle Stationäre Hilfen und Rückführung verfolgt das Ziel, passgenaue ambulante oder stationäre Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien einzusetzen.

Im Rahmen des Qualitätsmanagements des Allgemeinen Sozialen Dienstes trägt sie dazu bei, nachhaltige Standards zu entwickeln, die eine Steigerung des Qualitätsniveaus, also der Wirksamkeit der Maßnahmen und der Beteiligung der Familien, ermöglichen. Dazu wurden Steuerungsinstrumente entwickelt, die dieses Ziel unterstützen.


Übergeordnetes Casemanagement Rückführung und Verselbständigung

Durch die Fachkraft Stationäre Hilfen und Rückführung soll die frühzeitige Steuerung von Hilfen ermöglicht und diese auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. So ist das zeitnahe Optimieren, bzw. Korrigieren von Maßnahmen, möglich. Die Fachkraft Stationäre Hilfen und Rückführung soll im Rahmen der Hilfeplanung miteinbezogen werden.

Die Fachkraft Stationäre Hilfen und Rückführung ist im Sinne eines übergeordneten Casemanagements an der Hilfeplanung zu beteiligen bei

  • allen stationären Hilfen mit Rückführungsziel inklusive §19 SGB VIII
  • allen laufenden stationären Hilfen von Jugendlichen ab deren 16. Lebensjahr
  • allen stationären Hilfen für Junge Volljährige außerhalb

Die zuständigen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) und der Eingliederungshilfe (EGH) bleiben weiterhin für den Fall gesamtverantwortlich. Die Fachkraft Stationäre Hilfen und Rückführung übernimmt eine zusätzliche übergeordnete Rolle für die oben genannten Hilfen. Sie achtet darauf, dass die Arbeitsschritte zur Erreichung der Rückführung beziehungsweise Verselbständigung durchgeführt und die Vereinbarungen eingehalten werden. Sie entwickelt mit den anderen Beteiligten Lösungsideen zur Überwindung von Schwierigkeiten in der Umsetzung der Ziele. Hierfür kann die Fachkraft Stationäre Hilfen und Rückführung an der Hilfeplanung persönlich beteiligt sein.

Die Anwesenheit der Fachkraft Stationäre Hilfen und Rückführung bei Hilfeplanungen erfolgt fallabhängig. Allerdings sollen alle Hilfepläne für die oben genannten Hilfen an die Fachkraft Stationäre Hilfen und Rückführung weitergeleitet werden, damit eine laufende Überprüfung stattfinden kann und die Erfolge ausgewertet werden können.

Im Rahmen des übergeordneten Casemanagement im Bereich der Verselbständigung ist die Kooperation mit dem Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit anzustreben. Hier sollen gemeinsam neue Möglichkeiten zu bedarfsgerechten und erfolgreichen Verselbständigungsmaßnahmen erörtert werden, die mit Unterstützung des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt werden können. Mit der Unterstützung der Fachkraft Stationäre Hilfen und Rückführung wurde die Jugendberufsagentur in Monheim am Rhein implementiert. Diese setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Jobcenters, der Agentur für Arbeit und der Jugendberatung Monheim, bei Bedarf auch des Allgemeinen Sozialen Dienstes.  


Familienrat

Das Konzept des Familienrates entspricht der Haltung der Sozialpädagogischen Dienste des Jugendamtes in Monheim am Rhein. Familien werden als unverzichtbare Partner, die ihre ganz eigenen Stärken und Fähigkeiten zum Gelingen ihres eigenen Lebens einbringen können und sollen, betrachtet. Der Grundsatz des Jugendamtes Monheim am Rhein lautet, Hilfe nicht nur da zu leisten wo sie akut benötigt wird, sondern bereits frühzeitig und in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Familien und ihrem Umfeld dafür zu sorgen, dass Eltern und ihre Kinder gemeinsam eine gute Entwicklung nehmen. Der Familienrat kann somit auch als präventives Verfahren betrachtet werden.

Die Fachstelle Stationäre Hilfen und Rückführung berät und beantwortet Fragen rund um den Einsatz des Verfahrens Familienrat.

Sie organisiert diesbezüglich Fortbildungen für die Fachkräfte der Sozialpädagogischen Dienste und für die KoordinatorInnen der freien Träger. Sie nimmt an Regionalgruppen und Bundesnetzwerkkonferenzen teil und setzt sich dafür ein, das Verfahren des Familienrates in der Region zu implementieren.

[intern]Familienrat


Kollegiale Beratung

Die Fachstelle für Stationäre Hilfen und Rückführung terminiert und moderiert alle Kollegialen Beratungen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gem. §§27 ff SGB VIII.

Hierbei achtet sie darauf, dass notwendige Unterlagen vorliegen und alle fallrelevanten internen und externen Fachkräfte eingeladen werden. Grundsätzlich setzt sich dieses Gremium zusammen aus der fallführenden Fachkraft sowie einer Vertretung, der Fachkraft der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (bei Erstbewilligung), der Abteilungsleitung und der Fachstelle für Stationäre Hilfen und Rückführung.

Die Beratung kann unterschiedliche Formen haben und sich diverser Beratungsmethoden bedienen.

Das Fachgremium ist ein Beratungsgremium. Die Entscheidung über die Hilfe trifft die fallführende Fachkraft.

Maßnahmen im Rahmen von Eingliederungshilfen gem. §35a SGB VIII werden im Monheimer Eingliederungsteam (MET) beraten und gewährt. Hierbei nimmt auch die Fachkraft Stationäre Hilfen und Rückführung teil, um mögliche HzE-Bedarfe der Familien in den Blick zu nehmen.


Monheimer Unterbringungs-Team (MUT)

Alle geplanten stationären Hilfen zur Erziehung, sowie alle Veränderungen der laufenden stationären Maßnahmen und beantragte Hilfen für Junge Volljährige werden im Monheimer Unterbringungs-Team (MUT) beraten und entschieden.

Durch den Einsatz dieses Gremiums werden passgenaue Hilfen für die Kinder, Jugendlichen und ihre Familien eingesetzt. Dies können sowohl Maßnahmen zur Verhinderung einer Unterbringung oder zur Rückführung, wie auch eine geeignete Unterbringung sein.

Das Monheimer Unterbringungs-Team (MUT) setzt sich zusammen aus der fallführenden Fachkraft sowie einer Vertretung, der Fachkraft der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, der Abteilungsleitung und der Fachstelle für Stationäre Hilfen und Rückführung. Je nach Fallkonstellation werden interne und externe Fachkräfte in beratender Funktion hinzugezogen.

Im Unterschied zur Kollegialen Beratung nehmen Kinder, Jugendliche und deren Familien sowie die jungen Volljährigen selbst an der Beratung teil. Diese werden von der fallführenden Fachkraft auf die Beratung vorbereitet und erhalten dieselben Informationen, wie die Fachkräfte (Sorgebeschreibung, Genogramm).

Die Geschäftsführung des MUT obliegt der Fachstelle für Stationäre Hilfen und Rückführung. Die einzelnen Arbeitsschritte sind in der Geschäftsordnung beschrieben.

[PDF]Geschäftsordnung


Fachberatung

Die Fachkraft Stationäre Hilfen und Rückführung steht allen Fachkräften der Sozialpädagogischen Dienste beratend zur Verfügung, hinsichtlich der Themen Rückführung, Vermeidung von Unterbringung, Unterbringung und Verselbständigung.

Die Fachkraft Stationäre Hilfen und Rückführung unterstützt die fallführenden Fachkräfte in der Suche nach geeigneten Maßnahmen (stationär und ambulant).

Dies gelingt durch den Aufbau eines spezifischen Einrichtungsverzeichnisses, das mehr Transparenz bezüglich der Leistungsprofile der Anbietenden schafft. Zumal ein intensiver Kontakt zu den Einrichtungen und Trägern in der Region aufgebaut werden soll.

Das Einrichtungsverzeichnis soll in Form von angelegten, sortierten Ordnern eingerichtet werden, die dem ASD jederzeit zugänglich sind. Des Weiteren ist vorgesehen, die vorhandene Anbieterdatenbank im aktuellen internen Computerprogramm (Prosoz14+) zu erweitern, mit Items, die eine zügige Suche nach passgenauer Einrichtung ermöglicht.


Qualitätsdialog mit Anbietern

Im regelmäßigen Qualitätsdialog zwischen den Trägern der ambulanten Jugendhilfe und der Fachkraft Rückführungsmanagement sowie Abteilungsleitung sollen Qualitätsmerkmale beschrieben und eine Rahmenvereinbarung getroffen werden. Dabei steht die gemeinsame Gestaltung und Weiterentwicklung im Dialog im Vordergrund. Dieser Austausch fördert ein gegenseitiges Verständnis für die internen und externen Abläufe sowie für die jeweiligen Arbeitsweisen.

Anlassbezogen finden auch bilaterale Qualitätsdialoge zur Entwicklung neuer bedarfsgerechter Angebote statt.

Zudem sollen Träger, die bisher noch keine Angebote in Monheim gemacht haben, in bereits bestehende Strukturen der Stadt Monheim am Rhein eingeführt werden, wie zum Beispiel in das Moki-Präventionskonzept und mit Kooperationspartnern wie zum Beispiel der Fachkraft für Präventiven Kinderschutz, vernetzt werden.


Kontakt

Agnes Wenzel

Raum 2.25.1

Rückführungsmanagement

Telefon:
+49 2173 951-5113
Telefax:
+49 2173 951-25-5113
E-Mail:
awenzel@monheim.de
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