Präventiver Kinderschutz

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung und jeglichen Formen von Gewalt liegt in gemeinschaftlicher Verantwortung aller Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, welche tagtäglich mit der Betreuung, Ausbildung, Begleitung und Förderung von Kindern und Jugendlichen betraut sind. Dieser Schutzauftrag fordert alle Fachkräfte und ehrenamtlich Tätigen auf, Kinderschutz als Querschnittsaufgabe zu verstehen und in einem gut funktionierenden Netzwerk drohende Kindeswohlgefährdungen früh wahrzunehmen und diese möglichst zu vermeiden und abzuwenden.

Im Rahmen der kommunalen Gesamtkonzeption für den Präventiven Kinderschutz in Monheim am Rhein stehen die folgenden Beratungs-, Informations- und Unterstützungsangebote allen hauptamtlich und ehrenamtlich tätigen Organisation und Fachkräften zur Verfügung.


6. Monheimer Kinderschutzkonferenz nimmt die Vernachlässigung in den Fokus

„Die Vernachlässigung der Vernachlässigung“ lautete der Arbeitstitel der Monheimer Kinderschutzkonferenz 2025. Mit 58 Prozent aller Kindeswohlgefährdungen weist die amtliche Statistik die Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen als die mit Abstand am häufigsten festgestellte Kindeswohlgefährdung aus. Ein Grund mehr sich dieser Thematik einen ganzen Tag im Monheimer Netzwerk zu beschäftigen. Insgesamt 180 Fachkräfte nahmen in der städtischen Volkshochschule daran teil.

Bürgermeister Zimmermann wies bei seiner Begrüßung auf die seit Jahren gewachsenen Strukturen in der Hauptstadt für Kinder hin: Wo das gesunde Aufwachsen eines Kindes wohlmöglich gefährdet sei, könne eben dieses Netzwerk reagieren, Hilfen und Unterstützung entsprechend auf den Weg bringen.

Dr. Markus Wegenke, online zugeschaltet vom Freiburger Zentrum für Kinder- und Jugendhilfe, stellte mit seinem Vortrag zunächst grundlegende Informationen zur Kindeswohlgefährdung und zur besonderen Erscheinungsform der Vernachlässigung vor.

Im Anschluss stellte die Abteilungsleiterin der Sozialpädagogischen Dienste im Bereich Kinder, Jugend und Familie, Nadin Sandig, das Handeln des Allgemeinen Sozialen Dienstes konkret vor. Hier wurde erkennbar, dass nicht selten Erwartungen an das Jugendamt gerichtet werden, welche letztlich nicht den Kompetenzen und den Gesetzmäßigkeiten entsprechen.

Den erforderlichen gesetzlichen Hintergrund konnte im Folgenden Richter Jan Prinz vom Amtsgericht Bottrop praxisnah und nachvollziehbar vorstellen und erläutern.

Nachdem der Vormittag mit den Vorträgen die 180 Fachkräfte mit entsprechenden Informationen versorgten, ging es am Nachmittag zum interdisziplinären Austausch in Arbeitsgruppen. Hier konnten beispielsweise Familienhebamme, Erzieherin,Lehrerin oder auch Staatsanwältin mit einander über die besondere Erscheinungsform der Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung diskutieren. Darüber hinaus wurden Anregungen zur Weiterentwicklung von angeboten oder auch der Zusammenarbeit erarbeitet.

Zum Abschluss der Kinderschutzkonferenz wurde deutlich, dass nur in einem gut aufgestellten Netzwerk mit qualifizierten und gut informierten Fachkräften ein aktiver Kinderschutz ermöglicht werden kann. Mit den Rückmeldungen zur Veranstaltung zeigte sich erneut, dass dieses in Monheim am Rhein, der Hauptstadt für Kinder bereits etabliert ist und entsprechend genutzt wird.

[PDF]Vernachlässigung als Kindeswohlgefährung – Vortrag von Dr. med. Markus Wegenke

[PDF]Die Vernachlässigung der Vernachlässigung – Vortrag von Nadin Sandig, Abteilungsleitung Sozialpädagogische Dienste 

[PDF]Vernachlässigung aus familiengerichtlicher Perspektive – Vortrag von Jan Prinz, LL.M., Richter am Amtsgericht

[PDF]Ergebnis der Teilnehmendenbefragung im Anschluss an die Fortbildung


Fachstelle Netzwerk Präventiver Kinderschutz

Um den Anforderungen des Bundes- und Landeskinderschutzgesetztes gerecht zu werden, wurde durch die Stadt Monheim am Rhein die Fachstelle Netzwerk Präventiver Kinderschutz eingerichtet. Diese verantwortet die qualitative Weiterentwicklung des Kinderschutzes, berät und qualifiziert. Die Fachstelle Netzwerk Präventiver Kinderschutz stärkt das Zusammenwirken aller im Kinderschutz Beteiligter und entwickelt mit diesen eine Verantwortungsgemeinschaft, welche eine Sensibilisierung und fachliche Bewertung in Kinderschutzfällen ermöglicht. Die Arbeit der Fachstelle beruht auf folgenden Säulen:

  • Beratung bei der Entwicklung von institutions- und einrichtungsbezogenen Kinderschutzkonzepten
  • Fachliche Begleitung des Pools der Kinderschutzfachkräfte
  • Publikation von Informationsmaterial und Arbeitshilfen
  • Ausrichtung von Fortbildungsveranstaltungen und Fachkonferenzen
Jürgen Meyer Fachstelle Netzwerk Präventiver Kinderschutz

Haus der Chancen, Raum 2.22

Telefon:
+49 2173 951-5152
Telefax:
+49 2173 951-25-5152
E-Mail:
jmeyer@monheim.de

Leitfaden Kinderschutz

Um die Handlungssicherheit aller Fachkräfte sowie ehrenamtlich Tätigen, bei möglichen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung, zu stärken, wurde der Leitfaden Kinderschutz entwickelt.

Dieser enthält leicht verständliche Informationen für das richtige Verhalten bei möglichen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung:

  • Was ist eigentlich Kindeswohlgefährdung?
  • Wie kann ich erkennen, ob ein Kind betroffen ist?
  • An wen kann ich mich im Falle eines Falles wenden?
  • Was sagt das Gesetz?

Anhand eines Schaubilds wird Schritt für Schritt das beispielhafte Vorgehen bei gewichtigen Hinweisen auf eine Gefährdung des Kindeswohls erklärt. Zudem enthält die Broschüre zahlreiche Kontaktadressen und Anlaufstellen für professionelle Hilfe.

Zudem kann aus einem Pool von speziell geschulten [intern]Kinderschutzfachkräften eine Fachkraft zur kollegialen Beratung in Kinderschutzfragen hinzugezogen werden.

Darüber hinaus können spezielle [intern]Risikoeinschätzungsbögen dabei helfen, die eigene Wahrnehmung und Anhaltspunkte einer möglichen Kindeswohlgefährdung besser einzuordnen und zu beraten.

Um eine Tätigkeit von einschlägig vorbestraften Personen in der Betreuung, Ausbildung, Begleitung und Förderung von Kindern und Jugendlichen auszuschließen, besteht eine Verpflichtung – für alle im Sinne der Jugendhilfe Tätigen – zur [intern]Einsichtnahme in erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse.

Das [intern]Qualitätssiegel „Gemeinsam Aktiv – für Rechte von Kindern und Jugendlichen“ steht für aktiven Kinderschutz in Einrichtungen und im ehrenamtlichen Freizeitbereich. Nach Einführung eines einrichtungsspezifischen ganzheitlichen Kinderschutzkonzeptes wird das Qualitätssiegel durch die Stadt Monheim am Rhein verliehen.

Kontakt

Jürgen Meyer Fachstelle Netzwerk Präventiver Kinderschutz

Haus der Chancen, Raum 2.22

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Telefax:
+49 2173 951-25-5152
E-Mail:
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