
Haus der Chancen, Raum 2.22
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung und jeglichen Formen von Gewalt liegt in gemeinschaftlicher Verantwortung aller Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, welche tagtäglich mit der Betreuung, Ausbildung, Begleitung und Förderung von Kindern und Jugendlichen betraut sind. Dieser Schutzauftrag fordert alle Fachkräfte und ehrenamtlich Tätigen auf, Kinderschutz als Querschnittsaufgabe zu verstehen und in einem gut funktionierenden Netzwerk drohende Kindeswohlgefährdungen früh wahrzunehmen und diese möglichst zu vermeiden und abzuwenden.
Im Rahmen der kommunalen Gesamtkonzeption für den Präventiven Kinderschutz in Monheim am Rhein stehen die folgenden Beratungs-, Informations- und Unterstützungsangebote allen hauptamtlich und ehrenamtlich tätigen Organisation und Fachkräften zur Verfügung.
Um den Anforderungen des Bundes- und Landeskinderschutzgesetztes gerecht zu werden, wurde durch die Stadt Monheim am Rhein die Fachstelle Netzwerk Präventiver Kinderschutz eingerichtet. Diese verantwortet die qualitative Weiterentwicklung des Kinderschutzes, berät und qualifiziert. Die Fachstelle Netzwerk Präventiver Kinderschutz stärkt das Zusammenwirken aller im Kinderschutz Beteiligter und entwickelt mit diesen eine Verantwortungsgemeinschaft, welche eine Sensibilisierung und fachliche Bewertung in Kinderschutzfällen ermöglicht. Die Arbeit der Fachstelle beruht auf folgenden Säulen:
Haus der Chancen, Raum 2.22
Um die Handlungssicherheit aller Fachkräfte sowie ehrenamtlich Tätigen, bei möglichen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung, zu stärken, wurde der Leitfaden Kinderschutz entwickelt.
Dieser enthält leicht verständliche Informationen für das richtige Verhalten bei möglichen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung:
Anhand eines Schaubilds wird Schritt für Schritt das beispielhafte Vorgehen bei gewichtigen Hinweisen auf eine Gefährdung des Kindeswohls erklärt. Zudem enthält die Broschüre zahlreiche Kontaktadressen und Anlaufstellen für professionelle Hilfe.
Zudem kann aus einem Pool von speziell geschulten Kinderschutzfachkräften eine Fachkraft zur kollegialen Beratung in Kinderschutzfragen hinzugezogen werden.
Darüber hinaus können spezielle Risikoeinschätzungsbögen dabei helfen, die eigene Wahrnehmung und Anhaltspunkte einer möglichen Kindeswohlgefährdung besser einzuordnen und zu beraten.
Um eine Tätigkeit von einschlägig vorbestraften Personen in der Betreuung, Ausbildung, Begleitung und Förderung von Kindern und Jugendlichen auszuschließen, besteht eine Verpflichtung – für alle im Sinne der Jugendhilfe Tätigen – zur Einsichtnahme in erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse.
Das Qualitätssiegel „Gemeinsam Aktiv – für Rechte von Kindern und Jugendlichen“ steht für aktiven Kinderschutz in Einrichtungen und im ehrenamtlichen Freizeitbereich. Nach Einführung eines einrichtungsspezifischen ganzheitlichen Kinderschutzkonzeptes wird das Qualitätssiegel durch die Stadt Monheim am Rhein verliehen.
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