Förderung der Jugendverbandsarbeit

Die eigenverantwortliche Tätigkeit von Jugendverbänden und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens zu fördern. Hierzu werden den Jugendverbänden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Folgende durch den Rat der Stadt Monheim am Rhein beschlossene Richtlinien regeln die Förderung über den städtischen Haushalt. Weiter besteht die Möglichkeit, über die Sparkassenstiftung eine Grund- und Projektförderung zu beantragen.

Richtlinien und Formulare zur Förderung der freien Jugendarbeit

Nach § 75 SGB VIII anerkannte Träger der Jugendhilfe können Förderung für folgende Kinder- und Jugendangebote, gemäß der hier hinterlegten [PDF]Richtlinien beantragen:

  • Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen
  • Außerschulische Bildungsveranstaltungen
  • Ausstattungsgegenstände
  • Grundförderung der Verbände und Projektförderung über die [extern]Sparkassenstiftung


Hier geht es zu den entsprechenden Formularen und Anträgen:

[PDF]Antrag auf Förderung von hauptamtlichem Personal

[PDF]Verwendungsnachweis Personalzuschuss

[PDF]Kinder- und Jugenderholung Antrag

[PDF]Kinder- und Jugenderholung Teilnehmerliste

[PDF]Kinder- und Jugenderholung Verwendungsnachweis

[PDF]Bildungsveranstaltung Antrag

[PDF]Bildungsveranstaltung Teilnehmerliste

[PDF]Bildungsveranstaltung Verwendungsnachweis

[PDF]Ausstattung Antrag

[PDF]Ausstattung Verwendungsnachweis

[PDF]Ehrenamtsveranstaltung Antrag

[PDF]Ehrenamtsveranstaltung Teilnehmerliste

[PDF]Ehrenamtsveranstaltung Verwendungsnachweis


Eltern können Zuschüsse für Teilnahmeentgelte ihrer Kinder für Ferienmaßnahmen (auch im Rahmen des Offenen Ganztages an Grundschulen) beantragen.

[PDF]Infos Zuschuss Teilnahmeentgelte

[PDF]Antrag Zuschuss Teilnahmeentgelte


Bitte alle Anträge stellen bei:

Stadt Monheim am Rhein
Bereich Kinder, Jugend und Familie
Haus der Chancen
Friedenauer Straße 17c
40789 Monheim am Rhein

Zuständige Sachbearbeiterin:

Petra Bönsch
Telefon 02173 951-5105
Raum 1.03

Frau Bönsch ist bei Rückfragen gerne behilflich und kann einzelne Formblätter auf Wunsch auch als offene Worddateien zur Verfügung stellen.


Fachberatung

Neben der finanziellen Förderung können sich Vertreter und Vertreterinnen aus dem Bereich der Jugendverbandsarbeit auch fachlich beraten lassen.


Jugendleiter/in-Card (Juleica)

Jugendleiterinnen und Jugendleiter üben ihre Aufgabe ehrenamtlich aus.

Um ihre Stellung zu stärken und ihnen für ihre vielfältigen Aufgaben eine amtliche Legitimation zu geben, gibt es die bundeseinheitliche Karte für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica). Vorläufer war seit 1982 der bundeseinheitliche Jugendgruppenleiterausweis, der 1998 durch die Juleica abgelöst wurde.

[extern]Alle Informationen zur Juleica

[extern]Deutscher Bundesjugendring


Zuständige Sachbearbeiterin:
Petra Bönsch
Tel. 02173 951-5105
Raum 1.03

Frau Bönsch ist bei Rückfragen gerne behilflich und kann einzelne Formblätter auf Wunsch auch als offene Worddateien zur Verfügung stellen.

Kontakt

Achim Wieghardt
Achim Wieghardt

Haus der Chancen, Raum E.27

Kinder- und Jugendförderung

Telefon:
+49 2173 951-5140
Telefax:
+49 2173 951-25-5140
E-Mail:
awieghardt@monheim.de
Petra Bönsch
Petra Bönsch

Friedenauer Straße 17c, Raum 1.03

Telefon:
02173 951-5105
Telefax:
02173 951-25-5105
E-Mail:
pboensch@monheim.de
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