Freizeit und Bildung

Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendbeteiligung sowie der Kulturellen und Interkulturellen Bildung tragen in einem hohen Maße zur Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen bei und entsprechen dem kommunalen ganzheitlichen Bildungsverständnis der Stadt Monheim am Rhein. Diese stehen jungen Monheimerinnen und Monheimern in vielfältiger Form zur Verfügung.

Städtische Angebote:

[extern]Ferien- und Freizeitangebote

[extern]Jugendparlament

[extern]Kontaktstelle Kulturelle Bildung 

[extern]Kostenfreie Interrailtickets

[extern]Integration und Vielfalt

[extern]Städtepartnerschaften
 

Neben den städtischen Einrichtungen leisten auch die örtlichen Jugendverbände einen wichtigen Beitrag in der Kinder- und Jugendarbeit. [intern]Die Stadt unterstützt die Jugendverbände mit finanziellen Mitteln.

Die zunehmende Digitalisierung der Lebenswelt stellt Lehr- und Fachkräfte vor immer komplexere Herausforderungen. Daher werden Angebote der [intern]Medienbildung gezielt durch die Stadt Monheim am Rhein und ihre Partnerinnen und Partner weiterentwickelt.

Durch Angebote des [intern]Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sollen junge Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen geschützt werden.


Spielplätze

Die Gestaltung des öffentlichen Raums ist in Monheim am Rhein besonders vielfältig. In die Sanierung und den Neubau von öffentlichen Spiel- und Sportmöglichkeiten wird investiert, um einen kinder- und jugendgerechten Lebensraum auch außerhalb von Institutionen zu ermöglichen. In der [extern]interaktiven Spielplatzkarte sind alle Spielflächen hinterlegt. Neben Privatpersonen sind auch Einrichtungen und Organisationen herzlich willkommen, sich als Spielplatzpatinnen und Spielplatzpaten zu engagieren.


Kinder- und Jugendförderplan

Als Planungsinstrument ist für alle Einrichtungen, Dienste und Förderprogramme im Sinne der §§ 11 – 14 SGB VIII, der Jugendarbeit, Förderung der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit und des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist, gemäß § 15 Abs. 4 Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFördG NRW), in allen Kommunen und Kreisen ein Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen.

Kontakt

Achim Wieghardt

Kinder- und Jugendförderung

Telefon:
+49 2173 951-5140
Telefax:
+49 2173 951-25-5140
E-Mail:
awieghardt@monheim.de
Nach oben