Rathausplatz 2 · Anbau Nord 1. OG
Kinder- und Jugendförderung
Fach- und Lehrkräfte können sich hier einen Gesamtüberblick zu den Angeboten und Einrichtungen sowie Fördermöglichkeiten der außerschulischen Bildungs- und Freizeitangeboten verschaffen.
Für die Vertretungen der Jugendverbandsarbeit steht ein umfangreicher Downloadbereich mit allen relevanten Unterlagen zur Beantragung von Zuschüssen zur Verfügung.
Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendbeteiligung sowie der Kulturellen und Interkulturellen Bildung tragen in einem hohen Maße zur Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen bei und entsprechen dem kommunalen ganzheitlichen Bildungsverständnis der Stadt Monheim am Rhein. Diese stehen jungen Monheimerinnen und Monheimern in vielfältiger Form zur Verfügung.
Alle relevanten Links zu den Angeboten finden Sie hier:
Neben den städtischen Einrichtungen leisten auch die örtlichen Jugendverbände einen wichtigen Beitrag in der Kinder- und Jugendarbeit. Förderung der Jugendverbandsarbeit
Vielfältig ist auch die Gestaltung des öffentlichen Raums. In die Sanierung und den Neubau von öffentlichen Spiel- und Sportmöglichkeiten wird investiert, um einen kinder- und jugendgerechten Lebensraum auch außerhalb von Institutionen zu ermöglichen. In der interaktiven Spielplatzkarte sind alle Spielflächen hinterlegt. Neben Privatpersonen sind auch Einrichtungen und Organisationen herzlich willkommen, sich als Spielplatzpatinnen und Spielplatzpaten zu engagieren.
Die zunehmende Digitalisierung der Lebenswelt stellt alle Lehr- und Fachkräfte vor immer komplexere Herausforderungen. Daher werden Angebote der Medienbildung gezielt durch die Stadt Monheim am Rhein und ihre Partnerinnen und Partner weiterentwickelt.
Durch Angebote des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sollen junge Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen geschützt werden.
Als Planungsinstrument für alle Einrichtungen, Dienste und Förderprogramm im Sinne der §§ 11 – 14 SGB VIII, der Jugendarbeit, Förderung der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit und des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist, gemäß § 15 Abs. 4 Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFördG NRW), in allen Kommunen und Kreisen ein Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen.
Die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans für die Jahre 2021 bis 2025 steht hier zum Download.
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