Haus der Chancen, Raum E.27
Kinder- und Jugendförderung
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz dient dem Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen.
Wichtige Themen sind: Gewalt- und Kriminalprävention, Suchtprävention, Gesundheitsförderung und Jugendmedienschutz. Maßnahmen und Projekte des Kinder- und Jugendschutzes werden von der städtischen Jugendförderung aus initiiert und koordiniert. Die Fachstelle leitet den städtischen Arbeitskreis Kriminalprävention und ist Informations- und Anlaufstelle für alle Fragen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.
Das Qualitätssiegel „Gemeinsam Aktiv – für Rechte von Kindern und Jugendlichen“ ist eine Monheimer Auszeichnung für gelebten Kinderschutz. In Einrichtungen der Bildung, Betreuung und Erziehung, wie unter anderem Kitas und Schulen, Verbänden und Vereinen werden Qualitätsmerkmale für die Achtsamkeit betreffend der Rechte von Kindern und Jugendlichen entwickelt sowie umgesetzt. Das Qualitätssiegel wird durch die Stadt Monheim am Rhein verliehen.
Zur Erlangung des Siegels wird in jeder Einrichtung ein spezifisches Präventionskonzept zum Schutz vor drohender Kindeswohlgefährdung entwickelt und umgesetzt. Im Konzept werden Kriterien erfüllt, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie deren Schutz anhaltend zu thematisieren.
Drei Jahre nach Verleihung des Siegels wird die Umsetzung des einrichtungsspezifischen Präventionskonzeptes überprüft und eine Weiterentwicklung vereinbart.
Der gesamte Prozess zur Erlangung des Siegels „Gemeinsam Aktiv – für Rechte von Kindern und Jugendlichen“ wird in der Fachstelle Präventiver Kinderschutz koordiniert und begleitet. Orientierung bieten die träger- und institutionsübergreifend entwickelten Arbeitshilfen in verschiedenen Handlungsfeldern.
Durch die Einsichtnahme in die erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse stellen die Vereine, Verbände, Jugendeinrichtungen, Offene Ganztagesschule und Kultureinrichtungen sicher, dass keine ehrenamtlich- oder nebenamtlich tätige Person Kinder und Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht, ausbildet oder einen vergleichbaren Kontakt zu ihnen hat, welche wegen einer Straftat nach den Paragraphen 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 184j, 184k, 184l, 201a Absatz 3, den Paragraphen 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs (StGB) verurteilt ist.
Weitere Informationen zur Einsichtnahme in erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse
Beim Jugendschutzparcours handelt es sich um ein niederschwelliges Angebot, das Jugendlichen die Möglichkeit bietet, sich selbstständig, spielerisch und reflektiert mit dem Thema Jugendschutz zu befassen.
Während des vierstündigen Parcours durchlaufen die Jugendlichen folgende Jugendschutz spezifische Stationen: Jugendschutzgesetz, Medien, Sucht und Konsum.
Als festes Angebot für den Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes wird der Jugendschutzparcours für die Jahrgangsstufen 8 und 9 der Monheimer Schulen angeboten. Kooperationspartner der Kinder- und Jugendförderung ist die AWO-Suchtberatung Monheim/Langenfeld.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.jugendschutz-parcours.de.
Die Aktion „Nix zu suffe für Kids“ dient der Prävention vor übermäßigen Alkoholmissbrauch von Jugendlichen an Karneval.
Hierzu kooperieren das Jugendamt und das Ordnungsbüro der Stadt Monheim Rhein mit der örtlichen Polizei und wechselnden Partnern. „Nix zu suffe für Kids“ beinhaltet derzeit folgende Module:
Haus der Chancen, Raum E.27
Kinder- und Jugendförderung
Haus der Chancen, Raum 2.22