Förderung der Jugendverbandsarbeit

Die Stadt Monheim am Rhein fördert die eigenverantwortliche Tätigkeit von Jugendverbänden und Jugendgruppen unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens. Hierzu werden den Jugendverbänden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.

Die durch den Rat der Stadt Monheim am Rhein beschlossenen [PDF]Richtlinien zur Förderung der freien Jugendarbeit in Monheim am Rhein regeln die Förderung über den städtischen Haushalt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über die Sparkassenstiftung eine Grund- und Projektförderung zu beantragen. Nach § 75 SGB VIII anerkannte Trägerinnen und Träger der Jugendhilfe können Förderungen für folgende Kinder- und Jugendangebote beantragen:

  • Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen
  • Außerschulische Bildungsveranstaltungen
  • Ausstattungsgegenstände
  • Grundförderung der Verbände und Projektförderung über die [extern]Sparkassenstiftung

Neben der finanziellen Förderung können sich Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bereich der Jugendverbandsarbeit auch fachlich beraten lassen.



Karte für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica)

Jugendleiterinnen und Jugendleiter üben ihre Aufgabe ehrenamtlich aus. Um ihre Stellung zu stärken und ihnen für ihre vielfältigen Aufgaben eine amtliche Legitimation zu geben, gibt es die bundeseinheitliche Karte für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica).

Vorläufer war seit 1982 der bundeseinheitliche Jugendgruppenleiterausweis, der 1998 durch die Juleica abgelöst wurde.

[extern]Informationen zur Juleica

[extern]Deutscher Bundesjugendring
 

Friedenauer Straße 17c, Raum 1.03

Telefon:
+49 2173 951-5105
Telefax:
+49 2173 951-25-5105
E-Mail:
mlange@monheim.de

Kontakt

Achim Wieghardt

Kinder- und Jugendförderung

Telefon:
+49 2173 951-5140
Telefax:
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E-Mail:
awieghardt@monheim.de

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