Haus der Chancen, Raum E.27
Kinder- und Jugendförderung
Die eigenverantwortliche Tätigkeit von Jugendverbänden und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens zu fördern. Hierzu werden den Jugendverbänden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Folgende durch den Rat der Stadt Monheim am Rhein beschlossene Richtlinien regeln die Förderung über den städtischen Haushalt. Weiter besteht die Möglichkeit, über die Sparkassenstiftung eine Grund- und Projektförderung zu beantragen.
Nach § 75 SGB VIII anerkannte Träger der Jugendhilfe können Förderung für folgende Kinder- und Jugendangebote, gemäß der hier hinterlegten Richtlinien beantragen:
Hier geht es zu den entsprechenden Formularen und Anträgen:
Antrag auf Förderung von hauptamtlichem Personal
Verwendungsnachweis Personalzuschuss
Kinder- und Jugenderholung Antrag
Kinder- und Jugenderholung Teilnehmerliste
Kinder- und Jugenderholung Verwendungsnachweis
Bildungsveranstaltung Teilnehmerliste
Bildungsveranstaltung Verwendungsnachweis
Ausstattung Verwendungsnachweis
Ehrenamtsveranstaltung Teilnehmerliste
Ehrenamtsveranstaltung Verwendungsnachweis
Eltern können Zuschüsse für Teilnahmeentgelte ihrer Kinder für Ferienmaßnahmen (auch im Rahmen des Offenen Ganztages an Grundschulen) beantragen.
Infos Zuschuss Teilnahmeentgelte
Antrag Zuschuss Teilnahmeentgelte
Bitte alle Anträge stellen bei:
Stadt Monheim am Rhein
Bereich Kinder, Jugend und Familie
Haus der Chancen
Friedenauer Straße 17c
40789 Monheim am Rhein
Zuständige Sachbearbeiterin:
Petra Bönsch
Telefon 02173 951-5105
Raum 1.03
Frau Bönsch ist bei Rückfragen gerne behilflich und kann einzelne Formblätter auf Wunsch auch als offene Worddateien zur Verfügung stellen.
Neben der finanziellen Förderung können sich Vertreter und Vertreterinnen aus dem Bereich der Jugendverbandsarbeit auch fachlich beraten lassen.
Jugendleiterinnen und Jugendleiter üben ihre Aufgabe ehrenamtlich aus.
Um ihre Stellung zu stärken und ihnen für ihre vielfältigen Aufgaben eine amtliche Legitimation zu geben, gibt es die bundeseinheitliche Karte für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica). Vorläufer war seit 1982 der bundeseinheitliche Jugendgruppenleiterausweis, der 1998 durch die Juleica abgelöst wurde.
Alle Informationen zur Juleica
Zuständige Sachbearbeiterin:
Petra Bönsch
Tel. 02173 951-5105
Raum 1.03
Frau Bönsch ist bei Rückfragen gerne behilflich und kann einzelne Formblätter auf Wunsch auch als offene Worddateien zur Verfügung stellen.
Haus der Chancen, Raum E.27
Kinder- und Jugendförderung
Friedenauer Straße 17c, Raum 1.03