Friedenauer Straße 17c, Raum 1.03
Die Stadt Monheim am Rhein fördert die eigenverantwortliche Tätigkeit von Jugendverbänden und Jugendgruppen unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens. Hierzu werden den Jugendverbänden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.
Die durch den Rat der Stadt Monheim am Rhein beschlossenen Richtlinien zur Förderung der freien Jugendarbeit in Monheim am Rhein regeln die Förderung über den städtischen Haushalt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über die Sparkassenstiftung eine Grund- und Projektförderung zu beantragen. Nach § 75 SGB VIII anerkannte Trägerinnen und Träger der Jugendhilfe können Förderungen für folgende Kinder- und Jugendangebote beantragen:
SparkassenstiftungNeben der finanziellen Förderung können sich Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bereich der Jugendverbandsarbeit auch fachlich beraten lassen.
Antrag auf Förderung von hauptamtlichem Personal
Verwendungsnachweis Personalzuschuss
Kinder- und Jugenderholung Antrag
Kinder- und Jugenderholung Teilnehmerliste
Kinder- und Jugenderholung Verwendungsnachweis
Bildungsveranstaltung Teilnehmerliste
Bildungsveranstaltung Verwendungsnachweis
Ausstattung Verwendungsnachweis
Ehrenamtsveranstaltung Teilnehmerliste
Ehrenamtsveranstaltung Verwendungsnachweis
Eltern können Zuschüsse für Teilnahmeentgelte ihrer Kinder für Ferienmaßnahmen, auch im Rahmen des Offenen Ganztages an Grundschulen, beantragen.
Jugendleiterinnen und Jugendleiter üben ihre Aufgabe ehrenamtlich aus. Um ihre Stellung zu stärken und ihnen für ihre vielfältigen Aufgaben eine amtliche Legitimation zu geben, gibt es die bundeseinheitliche Karte für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica).
Vorläufer war seit 1982 der bundeseinheitliche Jugendgruppenleiterausweis, der 1998 durch die Juleica abgelöst wurde.
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Kinder- und Jugendförderung
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