Betretungsverbot von allen Kindertagsbetreuungsangeboten

Informationen des Landes für alle Eltern / Wichtig: Für definierte Schlüsselpersonen gelten Ausnahmen

Das Land NRW informiert.

Das [extern]Land NRW hat mit Gültigkeit ab Montag, 16. März, und bis zunächst Sonntag, 19. April 2020 nicht nur die [extern]Schließung aller Schulen angeordnet, sondern auch ein [extern]Betretungsverbot von allen Kindertagsbetreuungsangeboten ausgesprochen. Betroffen hiervon sind demzufolge auch sämtliche Monheimer Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen.

Oberste Priorität hat gemäß Landeserlass nun die Betreuung von Kindern definierter [extern]Schlüsselpersonen, die von dem Betreuungsverbot ausdrücklich ausgenommen sind. Auch die Monheimer Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen öffnen ab Montag daher zunächst und bis auf Weiteres mit der regulären Personalbesetzung. Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. [extern]Die genaue Definition dieses Personenkreises gibt es hier.

[PDF]Vordruck für Schlüsselpersonen

[extern]Ergänzende Informationen des Landes vom 15. März

[intern]Informationen zum Corona-Virus in Monheim am Rhein

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