Die Teilhabe am Leben ermöglichen

Gelebte Grundrechte in der Hauptstadt für Kinder – Heute: Besondere Förderung bei Behinderung

Gemeinsam geht es besser! Bei der Evangelischen Kirchengemeinde spielt die besondere Förderung bei Behinderung eine große Rolle. Foto: Evangelische Kirchengemeinde Monheim

Besondere Förderung bei Behinderung – auch dieses Grundrecht der UN-Konvention ist ein wichtiges Kriterium in der Hauptstadt für Kinder. Ein Beispiel dafür ist die Arbeit der Evangelischen Kirchengemeinde auf dem Gebiet.

Förderung bei Behinderung – Förderung heißt, die Teilhabe am Leben zu ermöglichen. Wie denken wir eigentlich? Wir alle haben unsere Besonderheiten. Wir alle sind irgendwo eingeschränkt. Niemand von uns käme ohne die Unterstützung von anderen über die Runden. Es mag sein, dass jemand mit einer sichtbaren körperlichen oder geistigen Einschränkung andere Unterstützungen braucht als die Mehrheit. Es mag sein, dass jemand nicht so weit rechnen, nicht lesen oder sich sprachlich ausdrücken kann. Das alles und noch viel mehr mag sein. Was ändert das? Welche Kinder sind nicht Teil unserer Gesellschaft? Diejenigen, die wir „behindert“ nennen? Schränkt dieser Umstand die Rechte eines Kindes ein oder schließt sie aus?

Kinder und Jugendliche mit „Behinderung“ gehören zu unserer Gemeinde, leben in Monheim am Rhein, haben Eltern, Geschwister, Verwandte und Freunde. Wo kämen wir denn hin, wenn wir weiterhin in Frage stellen, ob Menschen mit einer Einschränkung, mit Besonderheiten oder Herausforderungen an unserem gesellschaftlichen Tun teilhaben dürfen?

„Für uns, die Evangelische Kirchengemeinde Monheim, ist dies keine Frage. Sie dürfen teilhaben. Sie sollen teilhaben. Wir haben uns zu verändern. Seit Anfang der 1970er Jahre sind Integration und Inklusion unser Anliegen“, erläutert Peter Rischard vom evangelischen Kinder- und Jugendbüro. In vier Kindertagesstätten und in der inklusiven Kinder- und Jugendarbeit gehöre es zum Selbstverständnis zu fragen: Was braucht es, damit viele teilnehmen können?

Die Evangelische Jugend Monheim steuert ihren Beitrag dazu bei, dass unabhängig von einer Einschränkung, von Herausforderungen, die Teilhabe an Freizeiten oder Aktionen möglich werden. Mit Herz, Kopf, Hand und Fuß sind Jugendliche und Erwachsene ehrenamtlich engagiert. Je mehr, umso besser. „Förderung meint: Um die Teilhabe am Leben zu ermöglichen, frage ich zuerst mein Gegenüber, was sie/er braucht“, so Rischard.

Es bedarf der Bereitschaft der Menschen, Teilhabe zu organisieren. Assistenzen sind gefragt, keine Bevormundung. Das kann die Unterstützung beim Knüpfen von zwischenmenschlichen Kontakten sein, das Öffnen einer Tür oder die Assistenz in der Körperpflege. „Es ist so viel mehr möglich, wenn man einfach anfängt“, betont Rischard.

Zum 30-jährigen Bestehen der UN-Kinderrechtskonvention stellt die Stadt die zehn zentralen Grundrechte und die Umsetzung in Monheim am Rhein in einer Serie vor. Alle Informationen zum Thema „Präventiver Kinderschutz“ gibt es auf der städtischen Internetseite [extern]www.monheim.de im Bereich „Kinder und Jugend“ unter „Netzwerk präventiver Kinderschutz“. (nj)

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