Verfahrenslotsin ermutigt Eltern von Kindern mit Behinderung ihre Rechte durchzusetzen

Für die Familien, die sie im Haus der Chancen betreut, hat Sandra Stollenwerk-Blaschek großen Respekt

Als Verfahrenslotsin hilft Sandra Stollenwerk-Blaschek Familien mit Kindern mit Behinderung die Leistungen zu erhalten, die ihnen zustehen. Foto: Birte Hauke

Mia sitzt im Rollstuhl. Die Fünfjährige hat eine Durchblutungsstörung in der Hüfte und braucht eine Assistenz, die sie im Kita-Alltag begleitet. Doch der Landschaftsverband Rheinland lehnt den Antrag ab. Für die Familie Hoven beginnt ein schwieriger Weg, der sie zur städtischen Verfahrenslotsin Sandra Stollenwerk-Blaschek führt. „Ich bin so froh, dass wir uns kennengelernt haben. Ohne sie hätte ich es vielleicht nicht geschafft“, sagt Mias Mutter, Jennifer Hoven, heute.

Sandra Stollenwerk-Blaschek hat Erfahrungen in verschiedenen Abteilungen des städtischen Bereichs Kinder, Jugend und Familie gesammelt. Seit Januar 2024 ist die Diplom-Sozialpädagogin eine sogenannte Verfahrenslotsin. Sie hilft Familien mit Kindern mit Behinderung die Leistungen zu erhalten, die ihnen zustehen. „Wir haben in Deutschland das beste Sozialsystem der Welt. Aber es ist so kompliziert, dass es keiner versteht. Und da helfe ich“, erklärt sie. Im vergangenen Jahr hat sie so bereits 70 Familien unterstützt. Das Angebot der Verfahrenslotsin ist Teil des Moki-Familienbüros im Haus der Chancen. Die städtischen Ansprechpersonen helfen Kindern, Jugendlichen und Familien bei Fragestellungen rund um das Thema Familie, in familiären Krisensituationen und bieten erste Klärungsgespräche und präventive Hilfsangebote an. Dabei arbeiten die Fachkräfte eng mit Kolleginnen und Kollegen in Kitas, Schulen und anderen Stellen zusammen. Auch bei Familie Hoven rät die Kita, sich von der Verfahrenslotsin beraten zu lassen.

Die meisten Eltern kommen zur Verfahrenslotsin, weil ihr Kind die Kita oder die Schule nur noch mit einer Assistenz besuchen kann. Kinder mit einer Autismus-Spektrum-Störung können zum Beispiel Schwierigkeiten mit sozialen Interaktionen oder unvorhersehbaren Veränderungen haben. Sie benötigen in der Kita oder der Schule eine Bezugsperson, die sie im Alltag der Einrichtung begleitet. Die Assistenz für das Kind muss dann als Reha-Maßnahme entweder bei der Stadt, dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder dem Sozialamt des Kreises beantragt werden. „Am Anfang muss ich oft viel Aufklärungsarbeit leisten“, berichtet Stollenwerk-Blaschek. „Hier sitzen dann aufgelöste Eltern, die in kinderpsychotherapeutischen Praxen hören, dass das Kind Autistin oder Autist ist und dass die Eltern nun zum Jugendamt müssen. Die Eltern denken dann, sie hätten in der Erziehung alles falsch gemacht. Dann male ich erstmal das deutsche Sozialsystem auf und erkläre, dass wir gemeinsam dafür sorgen, dass die Familien die Leistungen erhalten, die den Kindern zustehen.“

Je nach Krankheitsbild sind LVR, Kreis oder Stadt zuständig

Für Kinder unter sechs Jahren ist der LVR für die Finanzierung der Reha-Maßnahmen zuständig. So können hier neben Assistenzen zum Beispiel Therapieanwendungen in der Kita oder im interdisziplinären Frühförderzentrum im Moki-Zentrum, die Finanzierung von mehr Personalstunden in der Kita für ergotherapeutische oder motopädische Angebote oder mehr Personal in der Kita für die Verkleinerung von Gruppen beantragt werden. Wenn das Kind schon schulpflichtig und geistig oder körperlich behindert ist, ist allerdings das Amt für Eingliederungshilfe des Kreises der Reha-Träger. „Und bei Schulkindern mit seelischer Behinderung sind meine Kolleginnen und Kollegen hier beim Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt zuständig. Das ist alles unnötig kompliziert“, sagt Stollenwerk-Blaschek. Sie erklärt den Eltern, welche Anlaufstelle die richtige ist und warum wann welche Bescheinigung benötigt wird. Gegebenenfalls können nötige Anträge auch direkt gemeinsam ausgefüllt werden. Nach dem Eingang eines vollständigen Antrags haben die jeweiligen Reha-Träger, also LVR, Kreis Mettmann oder Allgemeiner Sozialer Dienst der Stadt, drei Wochen Zeit, die Leistung zu genehmigen. „Das ist in der Praxis aber eigentlich nicht realistisch“, weiß Stollenwerk-Blaschek. „Und dann steige ich wieder ein: Ich helfe den Eltern, Druck zu machen.“

Auch für Mia lehnt der LVR den Antrag auf eine Assistenz nach langer Wartezeit ab. „Ich war so sauer auf die Behörden. Das hat alles unfassbar lange gedauert und ich bin oft an meine Grenzen gestoßen“, erinnert sich Jennifer Hoven. Mittlerweile hatte Mia eine erste Operation und muss nicht mehr dauerhaft im Rollstuhl sitzen. Zwei Stunden am Tag darf sie in die Kita, dort aber nicht rennen und springen – eine Auflage, die Erzieherinnen und Erzieher nicht durchgehend überwachen können. Sie braucht eine Assistenz. „Ich war schon kurz davor, sie vom Kindergarten abzumelden und sie zu Hause zu betreuen, bis sie gesund ist“, erinnert sich ihre Mutter. Sandra Stollenwerk-Blaschek hilft ihr, einen Widerspruch zu schreiben. „Ich hatte erst Angst und habe mich gefragt, ob ich das machen soll. Aber ich wusste, dass meine Tochter einen Anspruch auf eine Assistenz hat und ich dafür kämpfen will“, erklärt Hoven.

Bestärkung der Eltern ist Teil der Aufgabe einer Verfahrenslotsin

Stollenwerk-Blaschek begegnet vielen Eltern, die zögern, für ihre Rechte zu kämpfen: „Ich erlebe vor allem, dass Eltern von Kindern mit Behinderung unendlich viel Verständnis haben – im Umgang mit Kitas, Schulen, Behörden und Krankenkassen. Sie wünschen sich das Verständnis ja auch für sich selbst. Ich sage den Eltern dann aber: Sparen Sie sich Ihr Verständnis. Ihr Kind hat ein Recht auf diese Hilfe!‘“ Sie ermutigt Eltern, auf ihre eigene Kraft zu vertrauen: „Eltern kennen ihre Kinder am besten“, betont sie. „Ich habe mit einer Familie gearbeitet, bei der ein Arzt gesagt hat, das Kind sei geistig retardiert, kleinwüchsig und hätte in der Schule keine Chance. Dieses angeblich kleinwüchsige Kind ist heute 27 Jahre alt, größer als ich und hat die Schule gut durchlaufen. Das hat dieser Junge geschafft, weil die Eltern gemacht, gefördert und gekämpft haben. Was durch Elternliebe und Engagement möglich ist, kann kein Arzt beurteilen.“ Die Bestärkung der Familien ist auch Teil ihrer Aufgabe: „Wir Verfahrenslotsinnen und –lotsen sollen Eltern ausdrücklich dazu ermutigen, ihre Rechte durchzusetzen.“ Gemeinsam mit den Eltern erarbeitet sie Argumentationsketten für Widersprüche bei den unterschiedlichen Anlaufstellen.

Bei Familie Hoven hat der Widerspruch schließlich Erfolg. Werden Reha-Maßnahmen bewilligt, müssen die jeweiligen Anbietenden von den Eltern gesucht und kontaktiert werden: „Wenn Sie zum Beispiel einen über 18-jährigen Sohn mit einer geistigen Behinderung haben, den Sie selbst aus Altersgründen nicht mehr betreuen können, können Sie zwar beim LVR die Unterbringung in einer Wohnformbeantragen, den Platz müssen Sie aber selbst suchen. Das bedeutet für Eltern wieder recherchieren und ganz viel telefonieren“, berichtet Stollenwerk-Blaschek. Die meisten Fragen ergeben sich an den Übergängen von Kita, Schule und weiterführender Schule. Nach der Schule übernimmt das Arbeitsamt gegebenenfalls die Reha-Maßnahmen. Stollenwerk-Blaschek hilft aber auch, wenn es im Rahmen der Gewährung der Eingliederungshilfe weitere Probleme oder Fragen in der Kita oder der Schule gibt. „Ich sage den Familien immer: Ich bin Ihr Telefonjoker! Rufen Sie mich an. Lassen Sie mich für Sie googeln.“

Familie Hoven hat Glück. Sie finden einen Assistenten, der Mia begleiten könnte. Als er zum Kennenlernen nach Hause kommt, steht die Entscheidung schnell fest: „Ich habe sofort gesagt: Der ist es!“, erinnert sich die Mutter. Der Assistent reicht Mia in der Kita schwer erreichbare Dinge an und passt auf, dass Mia ihr Bein ruhig hält. Nach einer zweiten Operation darf Mia das Bein mittlerweile stärker belasten, aber immer noch nicht springen oder laufen. Um Mia nach den Sommerferien auch in die Schule begleiten zu können, wechselt die Assistenz den Arbeitgeber. Dann trägt er den Tornister und passt auf dem Schulhof auf, dass Mia ihr Bein nicht zu stark belastet. „Durch die Begleitung ist Mia direkt viel sicherer und ruhiger geworden“, freut sich Jennifer Hoven. „Sie geht gerne in die Kita und freut sich auch schon auf die Schule.“

Von der Geburt bis zum 27. Lebensjahr sind Familien mit Kindern willkommen

Sandra Stollenwerk-Blaschek hilft allen Kindern mit möglichen oder festgestellten Behinderungen von ihrer Geburt bis zum 27. Lebensjahr. In ihrem Büro im Haus der Chancen sind alle Kinder, Jugendlichen und Eltern herzlich willkommen. „Ich komme aber auch nach Hause, in die Kita oder in die Schule oder mache Videoberatung. Das ist, glaube ich, die wichtigste Botschaft: Ich komme dahin, wo die Familie mich braucht“, betont sie. Bei Sprachproblemen können oft Erzieherinnen und Erzieher, die mehrere Sprachen sprechen, helfen. „Und sonst nutzen wir Übersetzungsapps, Hände und Füße. Und ich male viel!“

Für die Familien, die sie betreut, hat Sandra Stollenwerk-Blaschek großen Respekt: „Ich glaube, dass wir alle die Dimension von einem Alltag einer Familie mit einem behinderten Kind, viel zu sehr unterschätzen, weil wir gesegnet sind, gesund zu sein.“ Bei vielen Krankheitsbildern sei es schwierig, die richtigen Ärzte zu finden. Die Familien besuchen Unikliniken, Spezialfachkliniken und Spezialisten in ganz Deutschland und müssen immer wieder zahlreiche Nachweise bei Krankenkasse, Pflegeversicherung und im Bereich Kinder, Jugend und Familie einreichen. „Manchmal habe ich das Gefühl, man muss als Mutter oder Vater eines behinderten Kindes aufhören zu arbeiten, weil das so ein immenser Verwaltungsaufwand ist.“

Auch Jennifer Hoven möchte andere Eltern ermutigen, für ihre Rechte einzustehen: „Man muss kämpfen, bis zum bitteren Ende. Auch, wenn sich das doof anhört, aber man muss kämpfen. Ich würde es immer wieder machen. Ich kämpfe so lange, bis meine Tochter hat, was ihr zusteht. Ich wäre auch vor Gericht gegangen.“ (bh)

Sandra Stollenwerk-Blaschek bietet donnerstags terminfreie Sprechstunden an. Diese finden von 10 bis 11 Uhr im Moki-Zentrum, Heinestraße 6, in Raum 1.08 und von 15 bis 17:30 Uhr im Moki-Familienbüro im Haus der Chancen, Friedenauer Straße 17c, statt.  Darüber hinaus ist sie unter +49 2173 951-5111 oder per E-Mail an [E-Mail]sstollenwerk@monheim.de für Terminvereinbarungen erreichbar. Weitere Informationen gibt es auch im file linkSozialwegweiser auf der städtischen Website.

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